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Neugeborenen-
Hörtest
Jedes Jahr werden Kinder mit angeborenen Schwerhörigkeiten geboren. Die frühzeitige Therapie ist für eine normale Entwicklung der Kinder sehr wichtig. Leider ist es schwierig eine angeborene Schwerhörigkeit oder Taubheit zu erkennen.
Daher wurde das Neugeborenen-Hörscreening bundesweit eingeführt. Jedes Neugeborene soll in den ersten Lebenstagen/-wochen mit speziellen Hörtests getestet werden. Dies geschieht entweder in der Geburtsklinik oder bei ambulanter Entbindung in einer HNO-Praxis.
Da die Tests sehr empfindlich sein müssen, um jede Hörstörung aufzudecken, sind manchmal Kinder auffällig, die gar nicht schlecht hören. Das kann z.B. an "Käseschmiere" oder Fruchtwasser im Gehörgang liegen. Es ist daher wichtig, sich nicht von einem ersten auffälligen Ergebnis beunruhigen zu lassen. Bei auffälligem Hörtest soll innerhalb kurzer Zeit ein zweiter Test mit beiden zur Verfügung stehenden Testmethoden (OAE und AABR) durchgeführt werden.
In unserer Praxis kann sowohl die Erstdiagnostik nach der Geburt durchgeführt werden, als auch  ein auffälliger Ersttest mittels beider Prüfverfahren (OAE und AABR) kontrolliert werden. Wir führen das Follow Up Stufe 1 im Neugeborenen-Hörscreening Projekt NRW durch.
 
Ab 01.10.2010 wird die Untersuchung von den Krankenkassen regulär über die Kassenabrechnung bezahlt. D.h. wir müssen dann nicht mehr eine Rechnung im Rahmen der Kostenerstattung erstellen.